Fördermöglichkeiten über die Agentur für Arbeit
Bildungsgutschein
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor (Leistungen können nur dann bewilligt werden, wenn Sie sich vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit haben beraten lassen und die Agentur für Arbeit das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt hat), erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Im Bildungsgutschein sind das Bildungsziel und die Qualifizierungsinhalte festgehalten, mit deren Hilfe Ihre Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt entscheidend verbessert werden sollen. Es liegt nun an Ihnen, den für Sie passenden Lehrgang beim Berufsbildungszentrum Augsburg gGmbH auszuwählen!
Benachteiligte und behinderte Jugendliche sowie junge Erwachsene
Die Berufsberatung fördert die Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden, wenn ohne die Förderung eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der Ausbildung droht.
Rehabilitanden: Fördermöglichkeiten über Versicherungsträger (u.a. Deutsche Rentenversicherung/Berufsgenossenschaft)
Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können in Bildungseinrichtungen, in denen berufsbezogenes Wissen vermittelt wird, durchgeführt werden.
Folgende Leistungen können u.a. gefördert werden:
Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
Diese Leistungen sollen Ihren bisherigen Arbeitsplatz sichern oder Ihnen direkt zu einem neuen verhelfen. Sie umfassen Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen, Mobilitätshilfen sowie Kraftfahrzeughilfe.
Berufsvorbereitung einschließlich der wegen Ihrer Behinderung eventuell notwendigen Grundausbildung
Sie kommt gegebenenfalls vor Beginn einer Bildungsmaßnahme zur Vermittlung der erforderlichen Grundkenntnisse in Betracht und dient der Sicherung des erfolgreichen Abschlusses Ihrer eigentlichen Bildungsmaßnahme.
Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung
Hierbei handelt es sich um berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, deren Ziel es ist, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die Ihnen eine berufliche Tätigkeit ermöglichen.
Ihr Rentenversicherungsträger trägt die Kosten der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Darüber hinaus übernimmt er die ergänzenden Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Leistung stehen. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Lernmittel, Prüfungsgebühren oder Reisekosten.
Fördermöglichkeiten über das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Die Bildungsprämie
bietet folgende 2 Finanzierungskomponenten:
1. Prämiengutschein:
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € (NEU ab 01.01.2010, vorher 154 €) können Erwerbstätige (Angestellte in Voll-/Teilzeit, Selbstständige, Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit, etc.) erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen neu ab 01.01.2010 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
- Gefördert wird: Individuelle berufliche Weiterbildung im ausgeführten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit
- Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen
2. Spargutschein:
- unabhängig vom Einkommen
- Einzige Voraussetzung ist, dass die Beratenen nur dann einen Spargutschein einsetzen können, wenn sie in der Vergangenheit zu dem durch Arbeitnehmersparzulagen geförderten Personenkreis gezählt haben.
- Gefördert wird: Individuelle berufliche Weiterbildung im ausgeführten Beruf, auf einen Berufswechsel oder auf den Erhalt bzw. die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit
- Voraussetzung ist ein persönliches Beratungsgespräch in einer der ausgewählten Beratungsstellen
Zu dem Beratungsgespräch mitzubringen sind:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor-Vor-Jahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen vorgelegt werden,
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind
Weitere Informationen unter http://www.bildungspraemie.info