Diese Fortbildung richtet sich an Pflegefachkräfte und Hebammen, die bereits die Weiterbildung zur Praxisanleitung erfolgreich absolviert haben. Nach §4 (3) PflAPrV sind jährlich berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden nachzuweisen. Diese Pflichtfortbildung informiert Sie über die neusten Erkenntnisse und rechtliche Regelungen, emöglicht den fachlichen Austausch mit Anleiterinnen und Anleitern anderer Einrichtungen und ermöglicht die Reflexion der eigenen Praxis in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.
Pflegefachkräfte oder Hebammen, die bereits die Weiterbildung "Praxisanleitung" erfolgreich absolviert haben und ihr vorhandenes Wissen auf den neusten Stand bringen möchten