Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung in Hinblick auf die generalistische Pflegeausbildung, erhalten Praxisanleitungen mit anerkannter und abgeschlossener Weiterbildung bis 31. Dezember 2019 und einem nachgewiesenen Umfang von 120 Stunden berufspädagogischer Zusatzqualifikation, einen sogenannten Bestandsschutz. Diese Rechtssicherheit greift allerdings erst vollständig mit dem Nachweis einer Nachqualifizierung, welche Sie auf einen benötigten Gesamtumfang von 200 Stunden bringt. Bis zum 31. Dezember 2021 haben Sie noch die Möglichkeit, die geforderte Nachschulung zu absolvieren, um weiterhin als Praxisanleiter/in arbeiten zu können.
Zielgruppe
- Praxisanleitungen in der Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflege oder Altenpflege
Voraussetzungen
- Weiterbildung zur Praxisanleitung mit 120 Stunden berufspädagogischer Zusatzqualifikation
Qualifizierungsschwerpunkte
In den drei Modulen dieser Nachschulung vermitteln wir Ihnen das benötigte Wissen nach dem aktuellen Curriculum für Praxisanleitungen 2021:
Modul A: Grundlagen der Praxisanleitung
- Lernen
- Theoriegeleitet pflegen
- Anleitungsprozesse planen und gestalten
- Qualitätsmanagement - Arbeitsabläufe in komplexen Situationen gestalten
Modul B: Im Tätigkeitsfeld der Praxisanleitung professionell handeln
- Die Rolle als Praxisanleiter/in wahrnehmen
- Anleitungsprozesse planen, gestalten und durchführen
- Beurteilen und bewerten
Modul C: Persönliche Weiterentwicklung fördern
- Die Rolle der Praxisanleitung gestalten
- Handlungskompetenz in der Praxis fördern
- Mit kultureller Vielfalt professionell umgehen
Abschluss
Förderung/Kosten