Fördermöglichkeiten

Unsere Bildungsangebote sind zugelassen nach SGB III/AZAV durch TÜV Rheinland CERT. Dadurch stehen Ihnen Fördermöglichkeiten über das Gutscheinverfahren der öffentlichen Arbeitsverwaltung zur Verfügung. Die wichtigsten Finanzierungswege haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt außerdem: Die Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. 

Gerne beraten wir Sie individuell in einem persönlichen Gespräch über Ihre persönlichen Fördermöglichkeiten.

Die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter stellen für Arbeitssuchende im Bedarfsfall einen Bildungsgutschein für eine berufliche Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahme aus und können die gesamten Lehrgangskosten übernehmen.

Für Zeitsoldaten besteht über den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr die Möglichkeit von Fördermaßnahmen zur Wiedereingliederung in das zivile Berufsleben. Eine Beantragung der BFD-Förderung erfolgt schriftlich über Ihren zuständigen Berater. Eine Förderung ist bis zu 6 Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der individuellen Dienstzeitdauer.

Eine finanzielle Förderung kann auch über das Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Interessierte stellen einen Antrag an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Der finanzielle Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt einkommens- und vermögensunabhängig einen Betrag bis zu 15.000 Euro. Davon sind 40 % der Förderung als Zuschuss vorgesehen. Für den Restbetrag bietet beispielsweise die KfW-Bank zinsgünstige Darlehen an.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWI) fördert alle Aufstiegsfortbildungen auf Bildungsebene Meister und gleichwertig (z.B. Fachwirt) mit einer Summe von 1.500 Euro pauschal für die bestandene Abschlussprüfung. Hierfür ist kein separater Antrag erforderlich.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales fördert ab sofort Weiterbildungen mit digitalem Kontext pauschal mit 500 €. Die Förderung richtet sich ausschließlich an Beschäftigte, nicht an Unternehmen in Bayern. Die Förderung ist limitiert auf insgesamt 6.000 Bildungsschecks und endet spätestens am 31.05.2022. Finanziert werden die Zuschüsse über den Europäischen Sozialfonds (ESF). Alle weiteren Kosten, welche die Fördersumme von 500 € übersteigen, müssen von Ihnen selbst oder von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden.

Sie erhalten einen Bildungsscheck, wenn:

  • Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und Ihre Kompetenzen im Themenfeld Digitalisierung durch eine Weiterbildung erhöhen möchten.
  • Ihr Wohn- und/oder Arbeitsort sich in Bayern befindet.
  • Ihr Brutto-Jahreseinkommen über 20.000 € liegt.
  • Ihre gewünschte Weiterbildung mehr als 500 € kostet und mindestens acht Stunden dauert.
  • Sie sich im Vorfeld bei einer Beraterin oder einem Berater für digitale Bildung informieren. Hier erhalten Sie mehrere Angebote zu Ihrer präferierten Weiterbildung und Ihren Bildungsscheck.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck, exemplarischen Beispielen zu den Weiterbildungsthemen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe, finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums

Wenn eine berufliche Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch eine Bildungsmaßnahme nach §45 SGB III gefördert werden soll, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter in einem Beratungsgespräch mit Ihnen, aufgrund Ihres beruflichen Werdegangs und Ihrer beruflichen Kenntnisse, ob die Teilnahme an einer Maßnahme notwendig ist und welche Maßnahme Ihre beruflichen Eingliederungschancen verbessert. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter stellt für die Kostenübernahme einer solchen Maßnahme einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Sie aus.

Beschäftigte die Gefahr laufen durch neue Technologien ersetzt zu werden, von verschiedenen Dimensionen des Strukturwandel betroffen sind oder in einem Beruf mit großem Fachkräftemangel tätig sind und sich ihre beruflichen Perspektiven mit einer Weiterbildung langfristig erhalten wollen, erhalten mit dem neuen Gesetz grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung. Neben der Kostenübernahme der Weiterbildung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu erhalten. Beides ist an eine finanzielle Beteiligung durch den Arbeitgeber gebunden.

  • Während der Weiterbildung erhalten Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Diese liegen je nach Betriebsgröße zwischen 25 und 75 Prozent.
  • Zwischen 15 bis 100 Prozent der Weiterbildungskosten können durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen werden – die Höhe ist abhängig von Betriebsgröße, Lebensalter oder Vorhandensein einer Schwerbehinderung des Mitarbeiters.

Weiterführende Informationen zum neuen Qualifizierungschancengesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Mit der Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) der Agentur für Arbeit sollen Arbeitssuchende beruflich qualifiziert werden, um den wachsenden Bedarf an Fachkräften zu decken. IFlaS fördert berufliche Umschulungen, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung und berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (über Bildungsgutschein).

Trotz gesundheitlicher Einschränkungen möchten Sie wieder Ihrem Beruf nachgehen? Sozialversicherungsträger wie die DRV oder die Berufsgenossenschaften helfen Ihnen mittels „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ weiter. Sie erhalten eine berufliche Rehabilitation, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützt Projekte zur Qualifizierung und beruflichen Integration. Seit über 15 Jahren können unsere Kunden vom Europäischen Sozialfonds sowie von Bundes- und Landesministerien geförderten Arbeitsmarktprojekten profitieren.

Das Berufsbildungszentrum Augsburg der Lehmbaugruppe gGmbH behält sich vor, Termine zu ändern oder Kurse bei Nichtzustandekommen der benötigten Teilnehmerzahl abzusagen.

Die ausgezeichneten Preise unserer Kurse und Seminare verstehen sich als Nettopreise. Die Kursgebühren sind umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 21 a] bb] UstG. 

Stand: Mai 2016

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